öffentliche Einnahmen

öffentliche Einnahmen
öffentliche Einnahmen,
 
die Einnahmen des öffentlichen Sektors (Gebietskörperschaften und Sozialversicherung). In dieser Abgrenzung sind öffentliche Einnahmen identisch mit Staatseinnahmen im weiteren Sinn; Staatseinnahmen im engeren Sinn umfassen die Einnahmen der Gebietskörperschaften: Bund, Länder und Gemeinden. Nach finanzwissenschaftlichen Kriterien wird unterschieden zwischen Erwerbseinkünften, Abgaben (Steuern, Gebühren, Beiträge), Einnahmen aus Kreditaufnahme (öffentliche Schulden), Zahlungen anderer Gebietskörperschaften (v. a. Zuweisungen im Rahmen des Finanzausgleichs). In der Finanzstatistik zählen zu den Einnahmen der laufenden Rechnung alle Einnahmen, die im Rahmen des Verwaltungsvollzuges sowie des Betriebes von Anstalten und Einrichtungen anfallen und nicht vermögenswirksam sind, z. B. Steuern und steuerähnliche Abgaben (v. a. Sozialversicherungsbeiträge), Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit (einschließlich Gewinnabführung der Deutschen Bundesbank), Zinseinnahmen, laufende Zuweisungen und Zuschüsse, sonstige laufende Einnahmen (v. a. Gebühren). Die Einnahmen der Kapitalrechnung umfassen die öffentlichen Einnahmen, die eine Vermögensänderung herbeiführen (z. B. Einnahmen aus Veräußerung von Vermögen, Vermögensübertragungen, Darlehensrückflüsse). Zahlungen zwischen den einzelnen öffentlichen Haushalten werden bei der Zusammenfassung zu Haushaltsebenen beziehungsweise zum öffentlichen Gesamthaushalt ausgeschaltet, um Doppelzählungen zu vermeiden. Den weitaus größten Teil der bereinigten Einnahmen (2000: 85 %) machen die Steuern und steuerähnlichen Abgaben aus.

Universal-Lexikon. 2012.

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